Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der PM WEISS Unternehmensberatung e.U. (nachfolgend „wir“ oder „PM WEISS“) und Unternehmer Kund:innen (nachfolgend „Kunde“ oder „Kund:innen“). Sie gelten ausschließlich für Unternehmer:innen (B2B). Verbraucher:innen sind von der Nutzung unserer Beratungsleistungen und unseres Onlineshops ausgeschlossen.
Unternehmensdaten:
PM WEISS Unternehmensberatung e.U.
Wasserhofstraße 90/12, 3500 Krems an der Donau, Österreich
Inhaber: Florian Weiß
Telefon: 0699 1098 0399
E-Mail: office@florian‑weiss.at
Teil A – Beratungsleistungen
1 Geltungsbereich
-
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Beratungs‑ und Coachingleistungen von PM WEISS, die mit Unternehmer:innen abgeschlossen werden. Verbraucher:innen steht der Zugang zu unseren Beratungsleistungen nicht offen.
-
Die bei Vertragsabschluss gültige Fassung der AGB ist maßgeblich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung.
2 Vertragsgegenstand und Umfang des Beratungsauftrags
-
Der konkrete Umfang der Beratung (Ziele, Leistungsinhalt, Honorar, Dauer) wird in einem schriftlichen Einzelvertrag festgelegt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
-
PM WEISS darf zur Erfüllung des Beratungsauftrags geeignete Dritte beauftragen. Zwischen dem Kunden und diesen Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis; die Vergütung erfolgt ausschließlich durch uns.
-
Kund:innen verpflichten sich, während der Auftragsdauer und drei Jahre nach Beendigung des Vertrags keine direkten Geschäfte mit von uns eingesetzten Dritten abzuschließen, sofern diese Geschäfte mit den von uns angebotenen Beratungsleistungen konkurrieren.
3 Mitwirkungspflichten des Kunden
-
Der Kunde stellt sicher, dass alle organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Beratung effizient zu ermöglichen (Bereitstellung von Ansprechpartner:innen, Zugang zu Daten, etc.).
-
Alle für die Beratung notwendigen Informationen und Unterlagen sind uns rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Änderungen und neue Erkenntnisse sind unverzüglich mitzuteilen.
-
Der Kunde informiert seine Beschäftigten und ggf. den Betriebsrat über die Beauftragung von PM WEISS.
4 Unabhängigkeit und Loyalität
-
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
-
Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen zu setzen, die die Unabhängigkeit unserer Beratungsleistungen oder die unserer Mitarbeitenden beeinträchtigen könnten.
5 Berichterstattung
-
Wir berichten dem Kunden über den Fortschritt der Beratung in vereinbarten Intervallen.
-
Der Schlussbericht wird, abhängig vom Umfang des Projekts, innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Abschluss übermittelt.
-
PM WEISS übt die Beratungsleistung weisungsfrei aus. Arbeitszeit und ‑ort werden von uns bestimmt.
6 Geistiges Eigentum
-
Sämtliche im Rahmen der Beratung von PM WEISS oder beauftragten Dritten erstellten Unterlagen, Konzepte, Analysen und sonstigen geistigen Werke bleiben unser geistiges Eigentum.
-
Eine Nutzung durch den Kunden ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zulässig. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
-
Bei Verstoß sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt.
7 Gewährleistung und Haftung für Beratungsleistungen
-
Wir leisten Gewähr für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung. Erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen; die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung.
-
Schadensersatzansprüche des Kunden sind, sofern gesetzlich zulässig, auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8 Geheimhaltung und Datenschutz
-
PM WEISS verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Beratung bekannt gewordenen Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt.
-
Der Kunde erteilt PM WEISS das Recht, personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung zu verarbeiten und sichert zu, dass die dafür erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeitenden vorliegen.
9 Honorar und Zahlungsbedingungen
-
Das Honorar richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Sätzen. Zwischenabrechnungen können entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten gestellt werden.
-
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung einzustellen und Schadenersatz zu fordern.
-
Barauslagen, Reisekosten und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
-
Wird der Auftrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht abgeschlossen oder beenden wir ihn aus wichtigem Grund, steht uns das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Die Ersparnis wird pauschal mit 30 % des Honorars für noch nicht erbrachte Leistungen festgelegt.
10 Elektronische Rechnungslegung
Wir sind berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
11 Vertragsdauer und Kündigung
-
Der Beratungsvertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung und Rechnungslegung.
-
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem schwere Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug nach Insolvenzeröffnung oder berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden, sofern dieser trotz Aufforderung keine Sicherheit leistet.
12 Schlussbestimmungen – Beratungsleistungen
-
Änderungen und Ergänzungen des Beratungsvertrags bedürfen der Schriftform.
-
Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von PM WEISS.
-
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird ihre Gültigkeit durch eine wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzt.
-
Diese AGB gelten ab 28. September 2025 und ersetzen frühere Fassungen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
-
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
-
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Firmensitz in 3500 Krems an der Donau.
-
Vertrags‑ und Verhandlungssprache ist Deutsch.
